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Umwelt- und Gesundheitswesen Öl- und Gasindustrie 
Dienstag, 05.04.2016

Schütte und Winkler erläutern die Änderungen im Bundesumweltrecht von November 2015 bis Januar 2016

Im Zeitraum vom 18.11.2015 bis zum 21.01.2016 trat das reformierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Kraft. Der Entwurf einer Novelle zum Düngegesetz sieht vor, dass ein nachhaltiger Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft praktiziert werden muss. Hierbei ist die gute fachliche Praxis zu berücksichtigen. Durch die Anwendung der düngerechtlich relevanten Stoffe dürfen weder Tier noch Mensch geschädigt werden. Es muss ein Nationales Aktionsprogramm entwickelt werden, das die Gewässer vor Nitratverunreinigung schützt. Weiterhin wird auf den Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über elektromagnetische Felder eingegangen. Danach werden der Behörde zur Konkretisierung des Minimierungsgebots Bewertungsschemata gegeben, mit denen sie untersuchen kann, ob die Minimierung der Felder ordnungsgemäß verwirklicht wird. Im Übrigen wurde ein Eckpunktepapier zur Förderung der Erdgasversorgungssicherheit vorgelegt, mit dem zum Beispiel der Kontrahierungsumfang für Vorsorgeprodukte im Energiemarkt vergrößert werden soll. Die Teilnahme von Industrieunternehmen am Energiemarkt soll durch passgenaue Lösungen erleichtert werden. Der Erfahrungsbericht zu Pilotausschreibungen im Hinblick auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen zeigt auf, dass ein großer Wettbewerb mit entsprechendem Preisdruck herrscht. Die Bundesregierung will zukünftig das Nachrückverfahren abschaffen sowie die Flächenkategorien anpassen. Im Rahmen der EEG-Reform 2016 soll zukünftig auch die Förderung von Windenergieanlagen ausgeschrieben werden.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Martin Funk.

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