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Fachanwalt für Strafrecht
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Erwerbsfähige Unionsbürger, die aufgrund eines gesetzlichen Ausschlusses keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") erhalten können, weil sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder sie kein Aufenthaltsrecht mehr haben, haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das hat das Sozialgericht Speyer mit Urteil entschieden. Damit weicht das Gericht von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ab, wonach bei einem Aufenthalt von EU-Bürgern im Bundesgebiet von mindestens sechs Monaten Sozialhilfe geleistet werden muss, weil das vom Gesetz vorgesehene Ermessen der Sozialhilfeträger zur Leistung in diesen Fällen auf Null reduziert sei.
Arbeitslose verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie der Agentur für Arbeit einen Umzug nicht rechtzeitig mitteilen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
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