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Arbeitsrecht Verfahren zur Sozialauswahl 
Donnerstag, 07.04.2016

Sozialplanabfindung - Schweibert untersucht Fragen des Berechnungsdurchgriffs im Konzern

Schweibert geht der Frage nach, ob bzgl. der Dotierung des Sozialplans ggf. der Gesellschafter verpflichtet werden kann, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie bildet verschiedene Fallbeispiele und erläutert die rechtlichen Grundlagen. Dabei zeigt sie auf, dass gem. § 112 Abs. 5 S. 1 BetrVG sich die wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans nur nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitgebers richtet. Es findet sich in § 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BetrVG zwar ein Anhaltspunkt für einen Konzernbezug, da nach dieser Bestimmung auch Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Konzern Berücksichtigung finden sollen. Allerdings führt ein Umkehrschluss zu § 112 Abs. 5 S. 1 und Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG dazu, dass sich ein Abstellen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Konzerns verbietet (vgl. BAG, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 ABR 97/09).

Im nächsten Abschnitt untersucht die Autorin die Rechtsgrundlage für einen "Durchgriff" auf das Vermögen der Konzernmutter. Sie weist dabei zunächst darauf hin, dass in einem Einigungsstellenverfahren nur dann ein Berechnungsdurchgriff überhaupt in Betracht gezogen werden kann, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, eine angemessene Milderung der Nachteile der Arbeitnehmer zu finanzieren. Es verbietet sich ein Durchgriff, der der Finanzierung eines "Luxus-Sozialplans" dient, der über die Grenzen des § 112 Abs. 5 BetrVG hinausgeht. Schweibert untersucht im nächsten Abschnitt die Frage eines Durchgriffs bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen. Sie arbeitet heraus, dass (nur) dann, wenn der Gesellschafter vertraglich eine Zusage gemacht hat, auch für Sozialplanansprüche gerade zu stehen, ein "Durchgriff" möglich ist.

Eine generelle Ableitung einer derartigen Zusage aus einer wie auch immer ausgestalteten Patronatserklärung oder einer Teilnahme an einem Cash-Pooling-Verfahren scheidet aus. Es genügt auch nicht, wenn zwischen der Tochter- und der Muttergesellschaft ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht; vielmehr bedarf es der Verwirklichung sog. konzerntypischer Gefahren. Ansatzpunkte für einen Durchgriff auf das Vermögen der Konzernmutter bestehen, wenn diese in existenzvernichtender Weise in das Vermögen der Tochter eingegriffen hat. Dies erfordert allerdings, dass es zu einer Insolvenz gekommen ist. Dann greifen allerdings die Begrenzungen gem. § 123 InsO.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Henning Seel.

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